A. Am 2. Juli 2019 reichte die C. beim Gemeinderat Q. ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf dem Gebäude Nr. aaa, auf der Parzelle Nr. bbb. Am 29. Juli 2019 erteilte das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Abteilung für Baubewilligungen, bezüglich der kantonalen Prüfbelange die Zustimmung unter Auflagen. Während der öffentlichen Auflage erhoben unter anderem A. und B. Einwendung gegen das Bauvorhaben. Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 wies der Gemeinderat Q. die Einwendung ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung, unter Bedingungen und Auflagen. B. Auf Beschwerde von A. und B. hin fällte der Regierungsrat am 11. August 2021 folgenden Entscheid: