Nach der Rechtsprechung sind Arztzeugnisse, die eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit attestieren, für sich alleine kein Grund, welcher eine unterstützte Person während mehrerer Monate an der Wohnungssuche bzw. an einem Wohnungswechsel hindert (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_95/2007 vom 13. August 2007, Erw. 3.3). Der Beschwerdeführer legt ärztliche Atteste vor, aus welchen hervorgeht, dass er jedenfalls von anfangs Juni bis Ende September 2021 durchgehend arbeitsunfähig war (vgl. die Arbeitsunfähigkeitszeugnisse von Dr. med. K., Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie vom 31. August 2021 und vom 29. Juli 2021, von Dr. med. L. vom 3. August 2021 sowie von Prof. Dr. med. M.,