2.4. Der Beschwerdeführer nennt keine Gründe, die der Suche einer günstigeren Wohnung entgegenstehen. Er legt namentlich nicht dar, inwiefern ihm sein Gesundheitszustand einen Wohnungswechsel verunmöglichen sollte. Nach der Rechtsprechung sind Arztzeugnisse, die eine 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit attestieren, für sich alleine kein Grund, welcher eine unterstützte Person während mehrerer Monate an der Wohnungssuche bzw. an einem Wohnungswechsel hindert (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_95/2007 vom 13. August 2007, Erw.