2. Der Entscheid des Gemeinderates B. vom 16. März 2021 wird von Amtes wegen wie folgt abgeändert: 1. unverändert 2. Die Miete von CHF 1'529.00 wird bis zum 31. Dezember 2021 übernommen. Bis dahin muss Herr A. eine neue Wohnung suchen, welche den Mietzinsrichtlinien entspricht. 3.-9. unverändert