Deshalb sei besprochen worden, dass diese Angelegenheit gesondert im Rahmen eines durch den Beschwerdeführer auszuarbeitenden Klauensanierungskonzepts, welches mittels einer Zwischenverfügung angeordnet werde, behandelt werden soll (Vorakte 235). Mit Schreiben betreffend "Gewährleistung des rechtlichen Gehörs" vom 31. August 2020 teilte der Veterinärdienst dem Beschwerdeführer mit, es werde beabsichtigt, dass er unter Entzug der aufschiebenden Wirkung verpflichtet werde, dem Veterinärdienst innert zwei Monaten ein Klauensanie- rungs- und Behandlungskonzept vorzulegen.