3 dieser Verordnung besagt, dass im Anhang 1 Tabelle 1 die maximal zulässigen Spaltenweiten und Lochgrössen für perforierte Böden für Rinder verschiedener Gewichtskategorien festgelegt sind. Gemäss Tabelle 1 des Anhangs 1 der Verordnung des BLV über die Haltung - 11 - von Nutztieren und Haustieren beträgt die maximal zulässige Spaltenbreite für Rinder mit Gewicht von mehr als 200 kg 35 mm.