Im Weiteren vermag ein laufendes Beschwerdeverfahren gegen die Verfügung des Veterinärdienstes, welche die Behebung der anlässlich der Kontrolle vom 28. August 2019 festgestellten Mängel zum Gegenstand hatte, keine Befangenheit der beiden bereits damals beteiligten Kontrolleure zu begründen. Hinzu kommt, dass an der Kontrolle vom 21. August 2020 zusätzlich zwei Kantonspolizisten und die Teamleiterin der Abteilung Primärproduktion/Tierschutz Nutztiere beteiligt waren (Vorakte 264). Es bestehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, an den im Fachbericht von Dr. med. vet. B. vom 24. August 2020 gemachten Feststellungen und der Fotodokumentation zu zweifeln (hierzu ausführlich Erw.