Im Zeitpunkt der Kontrolle vom 21. August 2020 sei diese Beschwerde noch hängig gewesen. Der Beschwerdeführer habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die genannten Kontrolleure nicht akzeptiere bzw. diese nicht genügend objektiv und unabhängig seien. Dies sei dadurch bestätigt worden, dass Aspekte wie der Spalt im Boden des Milchviehstalls bemängelt worden seien; diese bestünden seit über zehn Jahren und seien nie beanstandet worden. Die Kontrolleure seien voreingenommen gewesen; die Ergebnisse vom 21. August 2020 seien daher nicht verwertbar.