B. 1. A. erhob am 5. Januar 2021 Beschwerde beim DGS und beantragte die Aufhebung der Verfügung des Veterinärdienstes vom 30. November 2020, unter Kostenfolgen zu dessen Lasten. 2. Das DGS wies die Beschwerde von A. mit Entscheid vom 13. August 2021 kostenpflichtig ab. Dieser Entscheid wurde A. fälschlicherweise in einer Version zugestellt, in der im Korrekturmodus erfolgte Änderungen ersichtlich waren. Am 16. August 2021 eröffnete das DGS A. den Entscheid erneut; nun aber in einer bereinigten Fassung. C. 1. Gegen den Entscheid des DGS vom 13./16. August 2021 erhob A. mit Eingabe vom 10. September 2021 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte folgende Anträge: