V. Die Kosten dieser Verfügung von Fr. 230.00 werden A. vollumfänglich auferlegt. Der Betrag ist mit beiliegendem Einzahlungsschein innert 120 Tagen zu begleichen. VI. Bei Widerhandlung gegen Ziffern I. bis III. der Verfügung erfolgt Anzeige zur Bestrafung wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung gemäss Art. 28 Abs. 3 des eidgenössischen Tierschutzgesetzes (TSchG, SR 455) sowie Art. 292 des eidgenössischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0). VII. Zustellung an: (…)