Mit Schreiben vom 6. November 2020 teilte der Veterinärdienst A. mit, dass er an den Feststellungen in seinem "Erläuterungsschreiben bezgl. Mängel und Verrechnung Kontrollkosten" vom 25. August 2020 festhalte, A. die festgestellten Mängel zu beheben habe und der Veterinärdienst die Mängelbehebung kontrollieren werde. 5. Mit Schreiben vom 16. November 2020 forderte A. den Veterinärdienst auf, entweder das "Erläuterungsschreiben bezgl. Mängel und Verrechnung -3- Kontrollkosten" vom 25. August 2020 für gegenstandlos zu erklären oder eine anfechtbare Verfügung zu erlassen. Am 30. November 2020 verfügte der Veterinärdienst: