2. Mit "Erläuterungsschreiben bezgl. Mängel und Verrechnung Kontrollkosten" vom 25. August 2020 teilte der Veterinärdienst A. die festgestellten Mängel schriftlich mit und forderte ihn auf, diese innert Frist zu beheben, andernfalls weitere verwaltungsrechtliche und strafrechtliche Massnahmen eingeleitet würden. Im Weiteren wurde ausgeführt, dass fast 50 % des Kuhbestandes Klauenprobleme aufweise und diesbezüglich mittels separater Zwischenverfügung weitere Anordnungen folgen würden. Schliesslich wurden A. Gebühren von Fr. 180.00 auferlegt.