3. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, der Beschwerdeführerin für das Verfahren vor Verwaltungsgericht Parteikosten in Höhe von Fr. 350.00 (inkl. Auslagen und MWSt.) zu ersetzen. -7- Zustellung an: Beschwerdeführerin (Vertreter) das Kantonale Steueramt den Gemeinderat X. die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten