Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2018 Entscheid des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 24. Juni 2021 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Die Steuerkommission X. veranlagte A. mit Verfügung vom 20. April 2020 für die Kantons- und Gemeindesteuern 2018 zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 63'700.00. Der Veranlagung lagen zahlreiche Abweichungen von der Selbstdeklaration zu Grunde.