Auf reglementarischer Grundlage kann somit das versicherte Einkommen zu Beginn des Kalenderjahres definitiv festgesetzt werden, entweder durch Bezugnahme auf das letzte bekannte Jahreseinkommen oder auf der Grundlage des am 1. Januar des Jahres geltenden Einkommens. Die Pränumerando- Festlegung des versicherten Einkommens kann zur Folge haben, dass das versicherte (koordinierte) Jahreseinkommen von dem während des Versicherungsjahres tatsächlich erzielten massgebenden AHV-Einkommen abweicht. Eine definitive Festsetzung Ende Jahr erfolgt in diesen Fällen nicht.