b BVV 2 lediglich um eine reglementarische Gestaltungsmöglichkeit, die der administrativen Vereinfachung und der Beständigkeit dient, indem das versicherte Einkommen nicht bei jeder unvorhergesehenen Änderung wieder neu festgesetzt werden muss. Auf reglementarischer Grundlage kann somit das versicherte Einkommen zu Beginn des Kalenderjahres definitiv festgesetzt werden, entweder durch Bezugnahme auf das letzte bekannte Jahreseinkommen oder auf der Grundlage des am 1. Januar des Jahres geltenden Einkommens.