3. Aufgrund der Verfügung des Instruktionsrichters des Verwaltungsgerichts vom 24. Februar 2022 reichten die Beschwerdegegner am 14. April 2022 eine Stellungnahme ein. 4. Das KStA erklärte am 2. Mai 2022, es verzichte auf eine Stellungnahme. Der Stadtrat X. liess sich zur Stellungnahme der Beschwerdegegner nicht vernehmen. -4- 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 22. November 2022 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: