3.6. 3.6.1. Die Vorinstanzen betrachteten die Stellenbemühungen der Beschwerdeführer 1.1 und 1.2 als unzureichend. 3.6.2. Für die Monate Januar und Februar 2021 liegen keine nachgewiesenen Arbeitssuchbemühungen vor. Im März 2021 erkundigte sich die Beschwerdeführerin 1.1 laut dem eingereichten Formular telefonisch bei neun Detailhändlern in der Umgebung sowie einer Reinigung/Wäscherei über offene Stellen. Der Beschwerdeführer 1.2 fragte im betreffenden Monat angeblich bei vier Detaillisten, drei Personalvermittlern, einem Pflegeheim sowie auf - 14 -