Zu beachten sei auch, dass Teilzeitstellen mit einem 30 % bzw. 50 %-Pensum weniger verfügbar seien. Dass der Hausarzt nunmehr lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit attestiert habe, sei auf den Druck der Gemeinde zurückzuführen. Der Beschwerdeführer 1.2 sei frühestens ab dem 19. Januar 2021 in der Lage gewesen, eine Arbeitsstelle mit einem 30 %-Pensum zu suchen. Der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin 1.1 habe sich aufgrund eines Arbeitsversuchs stark verschlechtert, weshalb sie – wenn überhaupt – erst ab dem 17. März 2021 zur Suche einer 50 %-Stelle hätte angehalten werden können.