Im Falle der Nichteinhaltung von Auflagen wurde ihnen die Kürzung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt um 30 % für sechs Monate angedroht (Beschwerdebeilage 6). Im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit einem Jobcoach wurden der Beschwerdeführerin 1.1 im Beschluss vom 31. Mai 2018 spezielle Weisungen erteilt, die mit Kürzungsandrohungen verbunden waren (Beschwerdebeilage 7).