Vom Kantonalen Sozialdienst in den Jahren 2017 bis 2020 durchgeführte bzw. versuchte Hausbesuche erfolgten nicht im Hinblick auf allfällige Stellenbemühungen (Beilage 19 zur Eingabe vom 1. Oktober 2021). Es ist davon auszugehen, dass der Vorwurf der "Überwachung" im Zusammenhang mit den Strafanzeigen erhoben wurde, welche die Beschwerdeführer 1.1 und 1.2 und der Leiter der Sozialen Dienste Q. gegeneinander erstattet hatten. Im Hinblick auf Umstände ausserhalb des Beschwerdeverfahrens konnte eine Einsicht in die Verfahrensakten auch nach dessen Abschluss erfolgen.