Aus der Beschwerdeantwort vom 14. Juni 2021 ergibt sich, dass die Ehegatten A. und B. offenbar überwacht worden sind. Es handelt es sich für die Beschwerdeführer um eine neue Information, welche sich aus den ihnen vorliegenden Akten nicht ergibt. Aufgrund dieser neuen Information ersuche ich Sie höflich, mir noch einmal die Akteneinsicht zu gewähren und mir sämtliche Akten für kurze Zeit zur Einsichtnahme zukommen zu lassen.