"3. Weitere fehlende, unrichtige oder bereits eingereichte Arbeitssuchnachweise, Eingangsbestätigungen oder Absageschreiben können die Kürzung des Grundbedarfes für die Lebensführung der Unterstützungseinheit unter die Existenzsicherung, Wiederholungen gar die Einstellung der materiellen Hilfe zur Folge haben." 4. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann.