3. Weitere fehlende, unrichtige oder bereits eingereichte Arbeitssuchnachweise, Eingangsbestätigungen oder Absageschreiben haben aufgrund der unzähligen Verfehlungen von Herrn und Frau A. und B. die Kürzung des Grundbedarfes für die Lebensführung der Unterstützungseinheit um 40 % für 6 Monate, Wiederholungen haben gar die Einstellung der materiellen Hilfe zur Folge. 4. Aufgrund der vorliegend klaren und nachgewiesenen Sachlage wird einer allfälligen Beschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen.