2. Herr und Frau A. und B. haben der Sozialkommission weiterhin bis spätestens zum 20. jeden Monats monatlich mindestens je 10, neue, saubere, branchengerechte Arbeitssuchbemühungen, davon mindestens 8 auf ausgeschriebene Stellen einzureichen. Ebenfalls sind neu alle Eingangsbestätigungen und Absageschreiben einzureichen.