Aus der Scheidungskonvention, welche mit Urteil des Gerichtspräsidiums Y. vom 11. Dezember 2009 bestätigt wurde, geht hervor, dass der Exmann der Beschwerdeführerin verpflichtet wurde, monatlich Fr. 300.00 an Kindesunterhalt zu zahlen. Mit Urteil des Bezirksgerichts Y. vom 16. Februar 2018 betreffend die Abänderung des Scheidungsurteils wurde dies ab dem 15. Juni 2015 auf monatlich Fr. 800.00 erhöht. Die (gerichtliche) Verpflichtung zur monatlichen Bezahlung eines Unterhaltsbeitrags zeigt, dass es sich bei den geleisteten Beträgen um eine periodische Verpflichtung handelt.