Auch aus dem Geschäftsprotokoll des Betreibungsamts Z. betreffend die Betreibung Nr. 20181158 ("Geschäftsprotokoll") lässt sich schliessen, dass die Beschwerdeführerin im Jahr 2017 Unterhaltsbeiträge in dieser Grössenordnung vereinnahmt hat. Dem Geschäftsprotokoll kann nämlich entnommen werden, dass beim Unterhaltsschuldner für den Zeitraum vom 15. Juni 2015 bis und mit Dezember 2017 Unterhaltsbeiträge in Höhe von Fr. 9'750.00 in Betreibung gesetzt worden sind. Dieser Betrag entspricht exakt der Summe, welche in der Aufstellung "Kinderalimente – Unterhaltszahlungen B." in der Spalte "Differenz offen" aufgeführt wurde (2015: 1 x Fr. 150.00 + 6 x Fr. 300.00 = Fr. 1'950.00;