2.3.2. Dem in den Akten liegenden Kaufvertrag vom 4. Dezember 2017 kann entnommen werden, dass tatsächlich ein Auto (Skoda Octavia Combi) vom - 10 - Unterhaltsschuldner an die Beschwerdeführerin übertragen wurde. Aus einem von der Beschwerdeführerin eingereichten Schreiben der 2017 mit dem Kindsvater verheirateten C. geht ausserdem hervor, dass die Beschwerdeführerin das Auto von ihrem Exmann "als Abgeltung für die Alimentenzahlungen" erhalten hat.