O., N. 25 zu Art. 23; PETER LOCHER, Kommentar zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, I. Teil, 2. Aufl. 2019, N. 68 zu Art. 23). 2.3. 2.3.1. Die Beschwerdeführerin macht eine unrichtige Sachverhaltsfeststellung durch das Spezialverwaltungsgericht geltend. Sie bestreitet, von ihrem Exmann im Jahr 2017 Unterhaltsbeiträge für ihre gemeinsame Tochter erhalten zu haben. Die Beschwerdeführerin legte ihrer Steuererklärung (freiwillig) ein von ihr unterzeichnetes Schreiben vom 8. Dezember 2017 mit dem folgenden Wortlaut bei: