4. Im Übrigen ist auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. II. 1. 1.1. Umstritten ist zunächst, ob die von der Beschwerdeführerin deklarierten Einkünfte aus Unterhaltsbeiträgen von B. an die Tochter D. von Fr. 5'400.00 bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu versteuern sind.