4. Nachdem das Verwaltungsgericht die Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. September 2021 (zugestellt am 15. September 2021) aufgefordert hatte, innert 10 Tagen einen Vorschuss für die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 zu bezahlen, wandte sie sich mit Eingabe vom 22. September 2021 (Postaufgabe: 23. September 2021) erneut an das Verwaltungsgericht und stellte folgende Ergänzungsanträge: