1. Die Sozialkommission hält fest, dass Herr und Frau A. und B. über Jahre hinweg Gefälligkeitszeugnisse erwirkt und eingereicht hatten, um keine Arbeit suchen zu müssen, um damit in den Genuss von materieller Hilfe zu kommen. 2. Die materielle Hilfe wird per sofort eingestellt. 3. Ein Strafantrag wird geprüft. B. Gegen den Beschluss der Sozialkommission führten A. und B. Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG. Diese entschied am 5. August 2021: