Ebenfalls zum Zweck der Reduktion von Druck und Stress sollten, wenn immer möglich, sowohl die Ehefrau als auch weitere Angehörige mit in die einzelnen Massnahmen einbezogen werden. Wichtig sei, auch bei diesen ein Krankheitsverständnis zu entwickeln und dass sie verstehen lernten, welches die Bedingungsfaktoren hin zur psychotischen Dekompensation des Beschwerdeführers 1 darstellten, um zukünftig adäquat darauf reagieren zu können. Schliesslich führen die Gutachterinnen aus, der Beschwerdeführer 1 sei insgesamt sowohl psychisch als auch körperlich eingeschränkt. Als weitere Massnahme sei eine Beistandschaft in Erwägung zu ziehen (was inzwischen umgesetzt wurde).