Weiter gab der Beschwerdeführer 1 zu Protokoll, gegen ihn seien rund Fr. 8'000.00 bis Fr. 12'000.00 private und rund Fr. 37'000.00 geschäftliche Betreibungen registriert (Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20, act. 355 ff., 364). Diese Angaben erscheinen insbesondere angesichts dessen, dass der Beschwerdeführer 1 gemäss Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 3. Dezember 2021 neben den Verfahrenskosten von rund - 27 -