Unbestrittenermassen bezog der Beschwerdeführer 1 bislang keine Sozialhilfe. Aus dem Betreibungsregisterauszug des Regionalen Betreibungsamts Q. vom 26. August 2020 geht hervor, dass gegen ihn zu diesem Zeitpunkt eine Betreibung von Fr. 381.70 und zwei Verlustscheine im Umfang von zusammengerechnet Fr. 3'502.65 registriert waren. Zudem waren zwei nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen der letzten 20 Jahre von zusammengezählt Fr. 3'187.25 verzeichnet (MI-act.