Ab Juli 2019 war der Beschwerdeführer 1 im Kosovo inhaftiert und reiste Ende 2020 bzw. Anfang 2021 zurück in die Schweiz (siehe vorne Erw. II/2.2). Anlässlich der Eröffnung der Festnahme am 2. Juli 2021 im Zusammenhang mit dem Strafverfahren wegen Drohung gab der Beschwerdeführer 1 - 26 - zu Protokoll, aktuell als Plattenleger angestellt zu sein (Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20, act. 355 ff., 364). Im September 2021 trat der Beschwerdeführer 1 den vorzeitigen Massnahmenvollzug an (siehe vorne lit. C).