Im Februar 2018 erlitt der Beschwerdeführer 1 nach einem Arbeitsunfall einen Lungenkollaps und musste notoperiert werden (MI-act. 476; Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20, act. 291). Aus dem Versicherungsbericht vom 20. Dezember 2018 zuhanden der Krankenversicherung geht hervor, dass der Beschwerdeführer 1 von April 2018 bis September 2018 zu 50 % in einem Immobilienmakler-Büro tätig gewesen sei. Der Beschwerdeführer 1 habe sich umschulen wollen, er sei den Aufgaben jedoch nicht gewachsen gewesen und er habe sich überfordert gefühlt, weshalb er dies habe abbrechen müssen (MI-act.