Im Jahr 2010 erlitt er einen Arbeitsunfall und hatte seither mit (chronischen) Rückenschmerzen zu kämpfen (MIact. 477; Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20, act. 291). Gemäss den Angaben im Gesuch vom 14. Juni 2012 betreffend Umwandlung der Aufenthalts- in eine Niederlassungsbewilligung war der Beschwerdeführer 1 als Bauführer in einer anderen Unternehmung tätig (MI-act. 267). Ergänzend zum diesbezüglich generierten Einkommen bezog der Beschwerdeführer 1 zeitweise – von Dezember 2011 bis Mai 2012 – Arbeitslosengelder (MI-act. 281 ff.).