Massnahmen miteinzubeziehen. Weiter könne der psychisch und körperlich eingeschränkte Beschwerdeführer 1 von einer Beistandschaft profitieren, die ihn in administrativen und finanziellen Belangen unterstützen würde. Dies würde auch seine Ehefrau aus dem Fokus nehmen (Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20, act. 309 f.). Weiter geht aus dem Gutachten hervor, es gebe eine Behandlung der psychischen Störung des Beschwerdeführers 1, mit deren Hilfe der Gefahr neuerlicher Straftaten begegnet werden könne. Die akute vorübergehende psychotische Störung ohne Symptome einer Schizophrenie zeichne sich dadurch aus, dass diese nur Tage oder wenige Wochen andaure.