Gelinge eine gute, vorerst auch stationäre, psychotherapeutische und psychosoziale Einbettung inklusive einer geeigneten, sinnstiftenden und nicht überfordernden Tagesstruktur, sei das Risiko einer erneuten aggressiven Entladung als deutlich geringer zu erachten. Zur Verringerung des Rückfallrisikos des Beschwerdeführers 1 dürfe er aktuell zunächst nicht in die Familienwohnung zurückkehren, da insbesondere seine Ehefrau und seine älteste Tochter in seinem Fokus stehen würden. Primär solle er behandelt und auch eine medikamentöse Behandlung erwogen werden.