(Akten des Bezirksgerichts Aarau ST.2022.20). Danach sei der Beschwerdeführer 1 am 1. Juli 2021 nicht zur Arbeit gegangen und habe in der Familienwohnung vormittags plötzlich Gegenstände umhergeworfen. Er habe den Küchenschrank zugeschlagen und gegen den Kühlschrank getreten. Wegen des dadurch verursachten Lärms sei die damals sechzehnjährige Tochter aufgewacht. Kurz darauf habe der Beschwerdeführer 1 in albanischer Sprache geschrien, dass er "dieser Schlampe nochmals dasselbe antue, was er ihr schon einmal angetan habe". Dies habe die Tochter gehört, weshalb sie aus ihrem Zimmer gekommen sei und den - 20 -