Im Urteil werden die diesbezüglichen Ausführungen des Facharztes folgendermassen zusammengefasst: "Die Person, die im Punkt I genannte Diagnose hat [gemeint ist Angst und depressive Störung nach ICD-10 F 41.2], könne von Zeit zu Zeit Funktionsstörungen haben. Zum Beispiel könne er ein guter Ehemann, Vater oder Bürger sein, aber in bestimmten Fällen, abhängig von der Situation, könne er geringe Funktionalität haben, da diese Diagnose dessen normale Funktionalität stört." Den weiteren Ausführungen des Facharztes zufolge, sei es von der jeweiligen individuellen Situation abhängig, ob Personen mit einer solchen Erkrankung eine Gefahr für ihre Umgebung darstellten.