Dem Urteil des Amtsgerichts Peje ist weiter zu entnehmen, dass folgende Umstände als straferleichternd berücksichtigt wurden: Korrektes Verhalten des Beschwerdeführers 1 während der Gerichtsverhandlung und Beweisprüfung, sein Bedauern der von ihm eingestandenen Tat, seine Reue und dass er sich bei - 17 -