Dabei habe er sie im linken oberen Teil des Abdomens verletzt. In der Folge habe sie eine akute Infektion des Abdomens, einen hypovolämischen Schock, innere Blutungen, Peritonitis und Darmverletzungen erlitten, was der Fachmann für Rechtsmedizin als schwere Körperverletzung bezeichnete. Nachdem die Ehefrau infolge ihrer Verletzungen bewusstlos zu Boden gefallen sei, habe sie der Beschwerdeführer 1 zusammen mit weiteren Personen ins Krankenhaus gebracht (MI-act. 578). Dem Urteil des Amtsgerichts Peje ist weiter zu entnehmen, dass folgende Umstände als straferleichternd berücksichtigt wurden: