Zum Tathergang geht aus dem Urteil des Amtsgerichts Peje hervor, der Beschwerdeführer 1 habe am 20. Juli 2019 mit möglicher Absicht, bei einer verminderten geistigen Leistungsfähigkeit, eine andere Person (seine Ehefrau) zu töten versucht. Während er sich im Hof hinter seinem Haus aufgehalten habe, habe sich seine Ehefrau angenähert und insistiert, dass er die vom Psychiater verordneten Medikamente einnehmen solle. Daraufhin habe der Beschwerdeführer 1 ein Messer aus der Küche geholt, sei hinter das Haus zu seiner Ehefrau gegangen und habe auf sie eingestochen. Dabei habe er sie im linken oberen Teil des Abdomens verletzt.