Es finden sich auch keine diesbezüglichen Ausführungen im Urteil (Akten des Bezirksgerichts Laufenburg ST.2021.61, Dossier 12/12, act. 323 ff.). In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft fehlen ebenfalls Ausführungen zu einer allfälligen Landesverweisung, allerdings findet sich auf der ersten Seite der Anklageschrift bezüglich Landesverweisung nach Art. 66a StGB der Vermerk "nein" (Akten des Bezirksgerichts Laufenburg ST.2021.61, Dossier 12/12, act. 44). Dies lässt darauf schliessen, dass die Strafbehörden verzichtet haben, eine Landesverweisung anzuordnen bzw. - 14 -