Nachdem das Obergericht das Verwaltungsgericht telefonisch über die Abschreibung des Berufungsverfahrens zufolge Rückzugs der Berufung orientiert hatte, wurde die Sistierung des Verfahrens mit Verfügung vom 30. Januar 2023 aufgehoben und die Strafabteilung des Obergerichts um Zustellung sämtlicher Strafakten ersucht (act. 177 ff.). Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer 1 mit Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 3. Dezember 2021 wegen mehrfacher Misswirtschaft, mehrfachen Unterlassens der Buchführung und wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt wurde (Akten des Obergerichts des Kantons Aargau SST.2021.280).