Mit Eingabe vom 14. November 2022 wurde die neue Rechtsvertretung des Beschwerdeführers 1 angezeigt (act. 93 ff.). Das Bezirksgericht Aarau ordnete mit Entscheid vom 24. November 2022 eine kombinierte Beistandschaft für den Beschwerdeführer 1 an (act. 99 ff.). Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers 1 ersuchte mit Eingabe vom 11. Januar 2023 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (act. 107 ff.).