Die Beschwerdeführerin 2 erkundigte sich mit Eingabe vom 14. April 2022 nach dem Verfahrensstand (act. 83). Das Verwaltungsgericht teilte ihr daraufhin mit Schreiben vom 28. April 2022 mit, es sei infolge der hohen Geschäftslast im Moment nicht möglich, auf ein bestimmtes Datum hin einen Entscheid in Aussicht zu stellen (act. 85). Nachdem das Verwaltungsgericht von einem am Obergericht hängigen Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer 1 Kenntnis nahm, wurde das Verfahren vor Verwaltungsgericht mit Verfügung vom 7. September 2022 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens sistiert (act. 91 f.).