Am 18. Dezember 2019 erfuhr das MIKA, dass sich der Beschwerdeführer 1 seit dem 20. Juli 2019 im Kosovo in Haft befand (MI-act. 417 ff.). Gemäss Urteil des Amtsgerichts Peje vom 13. Januar 2020 wurde er wegen versuchten Totschlags seiner Ehefrau (Beschwerdeführerin 2) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und es wurde eine psychiatrische Zwangsbehandlung angeordnet (MI-act. 577 ff.). -3-